K A N Z L E I G E M E I N S C H A F T
BIELEFELDER STRASSE
Bislang
gab
es
für
Miet-
und
Pachtverhältnisse
über
Räume
und
Grundstücke
einen
Kündigungsschutz,
wenn
rück-
ständige
Mietzahlungen
im
Zeitraum
vom
1.
April
2020
bis
30.06.2020 fällig waren.
Bei
Zahlungsrückständen
die
ab
dem
1.07.2020
entstehen
-
auch
in
Kombination
mit
Zahlungsrückständen
aus
der
Zeit
vor
April
2020
-
kann
gekündigt
werden,
wenn
Mieter
mit
mehr als einer Monatsmiete in Verzug geraten.
Sie erkranken an Covid-19.
Darf der Arbeitgeber kündigen?
Grundsätzlich
kann
der
Arbeitger
eine
personenbedingte
Kündigung
wegen einer Erkrankung aussprechen.
Es
muss
eine
langanhaltende
oder
häufig
auftretende
Erkrankung
vorliegen, die sich voraussichtlich auch in Zukunft nicht bessern wird.
Nach
bisherigen
Erkenntnissen
dauert
eine
Covid
19
Erkrankung
in
schweren
Fällen
einige
Wochen.
Es
ist
jedoch
nicht
automatisch
von
einer negativen Zukunftsprognose auszugehen.
Der Arbeitgeber darf daher nicht kündigen.
Darf der Arbeitgeber aufgrund der Corona - Pandemie kündigen
?
Nur
bei
dringenden
betrieblichen
Erfordernissen,
die
daszu
führen,
dass Arbeitsplätze auf Dauer wegfallen.
Dies ist zur Zeit aber meist noch nicht vorhersehbar.
Vor
einer
Kündigung
müssen
erst
einmal
alle
anderen
Maßnahmen
wie
Kurzarbeit, Abbau von Überstunden, usw. durchgeführt werden.
© KANZLEIGEMEINSCHAFT BIELEFELDER STRASSE 33175 BAD LIPPSPRINGE